Allgemeine Mietbedingungen für die Ferienwohnung „Glücks-Griff“
§ 1 Zustandekommen des Mietvertrages
Der Mietvertrag kommt zustande, sobald der Mieter die Rückbestätigung unterschrieben an den Vermieter zurückgesandt hat oder im Falle einer Onlinebuchung sobald der Mieter auf den Button „Verfügbar – Jetzt buchen“ klickt. Mit der Rücksendung bzw. der Onlinebuchung erklärt der Mieter, dass er die „Allgemeinen Mietbedingungen für Ferienwohnung Glücls-Griff“ gelesen, verstanden und akzeptiert hat.
§ 2 Mietgegenstand, Inklusivleistungen, Schlüssel
Der Vermieter vermietet an den Mieter die in der Buchungszusage aufgeführte Ferienwohnung incl. dem darin befindlichen Inventar und der dazugehörigen Ausstattung. Die Inventarliste der Ferienwohnung liegt im Objekt aus. Die Inklusivleistungen sind in der Buchungszusage aufgeführt. Für die Dauer der Mietzeit erhalt der Mieter je einen Wohnungs- und Haustürschlüssel sowie eine Funkfernbedienung für den Parkplatz.
§ 3 An- und Abreise
Die Anreise erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, am Anreisetag ab 15 Uhr. Die Abreise erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, am Abreisetag bis spätestens 10 Uhr. Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter die Ferienwohnungen geräumt und besenrein in einem ordnungsgemäßen Zustand an den Vermieter zu übergeben und die Schlüssel an den Vermieter auszuhändigen. Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Abziehen der Bettwäsche, Spülen des benutzen Geschirrs, Entleeren des Kühlschrankes und der Mülleimer.
§ 4 Mietpreis und Zahlungsweise
Der Gesamtmietpreis incl. evtl. gebuchter Zusatzleistungen ist der Buchungszusage zu entnehmen. Die dort aufgeführte Anzahlung ist bis spätestens zu dem in der Buchungszusage genannten Termin auf das Konto des Vermieters zu überweisen. Gerät der Mieter mit der Anzahlung um mehr als 7 Tage in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag ohne weitere Gründe fristlos zu kündigen und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten. Die Restzahlung ist am Tag der Anreise vor Ort in bar zu entrichten. Kreditkarten und Fremdwährungen können nicht akzeptiert werden. Eine Kaution in Höhe von 200,- € ist mit der Restzahlung vor Ort zu entrichten und wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjektes zurück erstattet.
§ 5 Stornierung und Aufenthaltsabbruch
Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor Mietbeginn, ohne eine Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich war:
– bis 49 Tage vor Mietbeginn: 20% des Mietpreises
– bis 35 Tage vor Mietbeginn: 40% des Mietpreises
– bis 21 Tage vor Mietbeginn: 60% des Mietpreises
– bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90% des Mietpreises
– später als 14 Tage vor Mietbeginn: 100% des Mietpreises
Der Mieter kann jederzeit einen geringeren Schaden nachweisen. Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich (per eMail oder Fax) erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs beim Vermieter. Bricht der Mieter aus Gründen, die nicht in der Risikosphäre des Vermieters stehen, den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.
§6 Haftung und Pflichten des Mieters
Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjektes, des Mobilars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen. Mängel, die bei der Übernahme des Mietobjektes und/oder während der Mietzeit entstehen, sind dem Vermieter unverzüglich in geeigneter Form zu melden.
§ 7 Schriftform, Salvatorische Klausel
Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Mietbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Gerichtsstand: Leonberg, Deutschland.